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Entsorgen

Entsorgungs-ABC

Altglas

Altglas ist Verpackungsglas, das zum Zweck der Wiederverwertung gesammelt wird. Dazu werden die gebrauchten Glasflaschen und Konservengläser (sogenanntes Hohlglas) in durch Kommunen oder Unternehmen bereitgestellten Containern gesammelt. Diese werden in regelmässigen Abständen geleert und das Altglas wird über Sammelplätze zu einem Aufbereiter gebracht, um schliesslich als einsatzbereiter Rohstoff in einer Glashütte der Hohlglasindustrie wieder dem Gemenge zugeführt zu werden.

Aluminium

Aluminium kann gratis an denen dafür markierten  Sammelstellen abgegeben werden. Entgegengenommen werden gereinigte, flachgedrückte Konservendosen und Verpackungen ohne Etiketten. Beschichtetes Alu (z.B. Saucen-, Kaffee- oder Fonduebeutel) muss mit dem Hauskehricht entsorgt werden. Spraydosen gehören nicht ins Aluminium.

Batterien

Batterien können bei jeder Verkaufsstelle oder Wertstoff-Sammelstelle sowie bei den meisten Nebensammelstellen kostenlos abgegeben werden.

Elektro- und Elektronikgeräte

Verkaufsstellen sind zur Rücknahme verpflichtet. Abgabe auch bei einer Wertstoffsammelstelle möglich. Elektrische Bau-, Garten- und Hobbygeräte, Spielwaren mit elektrischen oder elektronischen Komponenten sowie Handy’s können kostenlos abgegeben werden.

Entladungslampen

Neonröhren, Leuchtstoffröhren, Sparlampen, Quecksilberdampflampen: nicht zerschlagen!

Kostenlos (vRG) zurück an Fachhandel oder RAZ, evtl. Gemeindesammelstelle.

Normale Glühbirnen in den Haushaltkehricht.

Grüngut

Kompostieren Sie Garten- und Rüstabfälle möglichst im eigenen Garten. Grüngut ist am Vorabend des Sammeltages beim Kehrichtsammelplatz bereitzustellen. Alle Grünabfälle, Baum-, Sträucher-, Rasenschnitt, Laub etc. sind in den grünen Kunststoff-Norm-Containern für die Abfuhr bereitzustellen. Andere Behälter werden nur entleert, wenn sie mit Traggriffen versehen und nicht perforiert sind sowie max. 18 kg wiegen. Laubsäcke sind nur für Laub zugelassen. Was beim Entleeren klemmt und nicht von selbst in das Sammelfahrzeug fällt, wird stehen gelassen. Nicht in Behältern zur Abfuhr bereitgestelltes Schnittgut ist mit einer Schnur oder anderen verrottbaren Materialien (kein Draht) zu bündeln und darf die Masse von 150x50x50 cm sowie das Gewicht von max. 18 kg nicht überschreiten. Pro Liegenschaft sollen nicht mehr als drei Gebinde bereitgestellt werden. Gratis mitgenommen werden nur Gartenabfälle, Rasenschnitt, Blumen, Balkonpflanzen mit Erde, Laub, Schnittreste von Blumen und Zierpflanzen, Strauch-, Baum- und Heckenschnitt (Astmaterial mit max. 5 cm Durchmesser), Kleintiermist und Rüstabfälle. Fleischabfälle, Knochen, Katzenstreu, Asche und andere Abfälle gehören nicht ins Grüngut sondern in den Kehricht! Grüngut kann gegen Gebühr auch bei der Sortieranlage entsorgt werden.

Neophyten

Schnittgut von invasiven Pflanzen (Ambrosia, Japanknöterich, Goldrute etc.) gehört in den Kehricht.

Kehricht

Abfälle sind in den offiziellen weissen gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken der KVA Thurgau oder in einem mit einer digitalen Erkennungsmarke (Chip) ausgerüsteten Container am Sammeltag vor 07.00 Uhr beim Kehrichtsammelplatz der Liegenschaft bereitzustellen. Die Ausrüstung der Container mit Chip erfolgt durch den KVA Thurgau.

Kork

Kork und Korkzapfen können in der RAZ Frauenfeld abgegeben werden.

PET

Neben den weissen Milchflaschen auch andere leere PE-Flaschen, zum Beispiel die Flaschen von Duschgels, Shampoos oder Putzmitteln, können entweder in den Verkaufsstellen oder in der RAZ Frauenfeld abgegeben werden. 

Sperrgut

Kann in der RAZ Frauenfeld entsorgt werden.

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