Abmelden bei der alten Wohngemeinde

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten

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