Abmelden bei der alten Wohngemeinde
Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:
- Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben
- Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen
- Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen
- Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten
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