Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde (auch Geburtsschein genannt) wird vom Zivilstandsamt des Geburtsortes ausgestellt. Eine Geburtsurkunde kann verlangt werden:
- bei Eheschliessung, Einbürgerung, Adoption, Kindesanerkennung
- auf Anfrage der Zivilstandsbehörden Ihres Geburtslandes, wenn Sie Ausländerin oder Ausländer sind und in der Schweiz geboren wurden.
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